Schulgebäude

22.2.2023

Eine Flurschule – wisst ihr was das ist? Anders als öffentliche Schulen sind private Schulträger neben dem Schulbetrieb auch für das Schulgebäude verantwortlich. Schulgründungsinitiativen müssen also ein Gebäude mieten, kaufen oder bauen.

Das Gebäude einer Schule ist wichtig

Ohne ein Gebäude kann es keine Schule geben. Schulgründungsinitiativen müssen ein Gebäude finden und es nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen bauen oder umbauen. Das ist nicht einfach und stellt oft eine große Herausforderung nicht nur für den privaten Schulträger dar.

Staatliche Schulen teilen Verantwortung zwischen Land und Kommune

Öffentliche Schulgebäude stehen in Deutschland nicht besonders gut da. Häufig besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Das liegt auch an der Aufgabenteilung. Die Verantwortung für das Schulwesen liegt bei den Ländern, für die Schulgebäude sind aber meist die Kommunen zuständig. Beide Seiten haben die Schulen jahrzehntelang vernachlässigt und sich gegenseitig die Verantwortung zugeschoben.

Schulen in privater Trägerschaft müssen beides gewährleisten, den Schulbetrieb und auch das Gebäude. Die Kosten werden wiederum nur teilweise refinanziert, ganz unterschiedlich je nach Bundesland.

Ihr müsst also für ein geeignetes Gebäude sorgen, müsst es mieten oder kaufen oder selber bauen. Dabei sind die baurechtlichen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer insbesondere zum Brandschutz und zur Barrierefreiheit zu beachten.

Selber bauen ist toll, aber auch kosten- und risikointensiv und nicht für jede Gründungsinitiative das Richtige.

Flurschulen

Vielleicht wollt Ihr in ein bestehendes Gebäude einziehen, das zuvor von einer öffentlichen Schule genutzt wurde. Dann ist es spannend sich damit zu beschäftigen, wann und wofür diese baulichen Anlagen errichtet wurden.

Staatliche Schulen wurden in zeitlichen Epochen gebaut. Die erste Schulbauwelle haben die Backsteinbauten der Kaiserzeit hervorgebracht, in der zweiten entstanden die Gemeinschaftsschulen der 1970er-Jahre. Beide Bauformen sind aber auf eine Halbtagsschule ausgelegt und es handelt sich regelmäßig um sogenannte Flurschulen. Es gibt lange Flure, die strengen Brandschutzregeln unterliegen und von denen viele gleich große Klassenräume abgehen.

Eure Schulen in privater Trägerschaft sind vor allem inklusive Ganztagsschulen und Teamschulen. Für selbstbestimmmtes Lernen, Lernbegleitung, Ganztag, Inklusion und einem anderen Verständnis von einer Schulleitung im Team sind die überall in Deutschland bestehenden Halbtagsschulbauten und Flurschulen nicht geeignet. Sie bieten zu wenig Bewegungsspielraum, sowohl für Lernbegleiter*innen als auch für Schülerinnen und Schüler.

Für Freie Schulen braucht es Räume für individuelle Förderung, für den flexiblen Wechsel zwischen kleinen oder großen Gruppen, und für die Arbeit von Schülerinnen und Schülern in eigenständigen Teams.

Flure werden nicht mehr nur als Durchgangsräume benötigt, sondern sie werden offener und flexibler genutzt.

Neue Brandschutzregelungen

Da ist es doch sehr erfreulich, dass einige Bundesländer neue Brandschutzregelungen geschaffen haben, weg von der Flurschule. Schulgebäude werden flexibler gedacht. Der Brandschutz soll dem Gebäude dienen und die Nutzerinnen und Nutzer schützen, aber er darf sie nicht behindern in der Umsetzung ihres pädagogischen Konzepts. Es gibt jetzt in der Schulbaurichtlinie eigene Regelungen zu Lernclustern und offenen Lernlandschaften.

Geeignete Räumlichkeiten schaffen oft erst die tatsächliche Möglichkeit, reformpädagogisch zu lernen und das Lernen zu begleiten. Ein gutes Gebäude ist also wichtig, aber vielleicht findet Ihr es nicht gleich, vielleicht müsst Ihr erst eine Übergangslösung nutzen. Das ist bestimmt in Ordnung und machbar, aber verliert das Ziel nicht aus den Augen…